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Gefährdungsbeurteilungen

Grundlage allen betrieblichen Handels ist die Gefährdungsbeurteilung

Unternehmen sind seit 1996 durch das Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen verpflichtet, im Rahmen derer kommt es auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Als Grundlage allen betrieblichen Handels in puncto Sicherheit und Gesundheit gilt dementsprechend die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen.

Die Gefährdungsbeurteilung der Grundthemen betrifft jede Betriebsart und sollte daher als eine der ersten Gefährdungsbeurteilungen an jeder Betriebsstätte vorliegen. Die sogenannte Grundbetreuung bildet dabei das Fundament und ist z. B. nach einer Begehung und Besprechung in diesem Dokument festzuhalten. Nach unserer Erfahrung sollte diese Gefährdungsbeurteilung spätestens nach drei Jahren oder bei Bedarf aktualisiert werden. Sie gilt in der Regel für die komplette Betriebsstätte.

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